Ingenieurvermessung

Absteckung

Die Absteckung ist die Übertragung und Kennzeichnung von vorher planerisch bestimmten Abmessungen auf ein Gelände oder Grundstück.

Vor der Erstellung eines Bauwerks werden die exakte Lage und Höhe der künftigen Eckpunkte berechnet und in die Örtlichkeit übertragen. Diese Stellen werden mit Farbe, Messmarke, Nagel oder Pflock markiert. Bezogen auf die Eckpunkte wird häufig ein sogenanntes Schnurgerüst errichtet, das der Markierung der späteren Bauwerkskanten dient.

Grenzanzeige

Bei einer Grenzanzeige werden in der Örtlichkeit anhand von Koordinaten oder auch Rissen aufgrund der Entstehungsmaße die Grenzpunkte des Flurstücks aufgesucht und kenntlich gemacht.

Bestandsplan

Ein Bestandsplan ist ein Plan, der den aktuellen Bestand der natürlichen Erdoberfläche und der künstlichen Bauten darstellt. Je nach Zweck kann der Bestandsplan unterschiedliche Inhalte haben:

Naturbestand: enthält alle natürlichen Gegebenheiten (Gelände, Vegetation) und die allgemeinen künstlichen Anlagen (Straßen, Bauwerke usw.)

Leitungsbestand: enthält Leitungen oder Kanäle und dazugehörige Objekte (Schächte, Masten usw.). Zusätzlich ist zur Orientierung auch der Naturbestand enthalten, oft in vereinfachter Form.

Je nach Zweck des Plans kann dieser unterschiedliche Maßstäbe haben. Üblich sind die Maßstäbe von 1:200, 1:500, 1:1000. Im Architektur- und Haustechnikbereich werden teilweise auch größere Maßstäbe verwendet.

Der Bestandsplan dient einerseits zur Darstellung der aktuellen Situation (z. B. als Leitungsdokumentation) oder als Grundlage zur Planung von Neu- oder Umbauten.

Bestandspläne sind aber auch Pläne von Häusern und Wohnungen, die zum Zweck der Bestandserfassung nach örtlichem Aufmaß erstellt werden. Diese Pläne werden für u. a. Modernisierungsplanungen als Grundlage genutzt, sowie bei der Umwandlung in Eigentum (Abgeschlossenheitsbescheinigung).

Einfacher Lageplan zum Baugesuch

Der Lageplan bildet auf der Grundlage vermessungstechnischer Ermittlungen das gesamte Spektrum der für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben wesentlichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften ab und führt eine Vielfalt rechtlicher und technischer Fragen zusammen. Der Lageplan stellt damit die wesentlich Grundlage für die rechtssichere Beurteilung der Zulässigkeit eines Bauvorhabens dar.

Nivellement (Höhenbestimmung)

Als Nivellement wird die Messung von Höhenunterschieden zwischen Punkten bezeichnet. Beim geometrischen Nivellement wird der Höhenunterschied zu einem waagerecht aufgestellten Nivelliergerät an Nivellierlatten abgelesen, welche senkrecht auf die Messpunkte gestellt werden. Beim trigonometrischen Nivellement werden die Höhenunterschiede aus Winkel- und Streckenmessungen berechnet.

Das Nivellement findet beim Ingenieurbau Anwendung, z. B. um ebene Flächen herzustellen, Maschinen waagerecht aufzustellen oder Gefälle zu bestimmen, damit Wasser fließen kann.

Damit über große Gebiete ein gemeinsamer Höhenbezug als Ausgangspunkt für die örtlichen Nivellements gegeben ist, werden von der Landesvermessung landesweit Höhenpunkte durch Nivellements miteinander zu einem Höhennetz verknüpft.

Volumen- (Erdmasssen-) ermittlungen

Die Ermittlung der Menge der bei der Bauausführung zu bewegenden Erdmassen und eingebrachten Materialien (z. B. Schotter).

Sockelabnahme nach LBO NRW

Bescheinigung, dass das Gebäude nach Lage und Höhe so gebaut wurden, wie es von der Baubehörde genehmigt wurde.